Gleitschirmfliegen in Mellau
Regeln im beschränkten Fluggebiet Mellau
Starterlaubnis ausnahmslos für folgende Piloten mit Pilotenschein (mind. A-Schein):
Geboren im Bregenzerwald, Hauptwohnsitz im Bregenzerwald oder aktives Mitglied im GSV Staufen.
Es dürfen ansonsten keine weiteren Flieger in Mellau starten. Es gilt das Versprechen gegenüber der Gemeinde Mellau, dass wir den regen Flugverkehr nicht von der Niedere nach Mellau ziehen. Außerdem sollte es im Interesse aller Piloten sein, dass der tolle Fliegerberg „Niedere“ erhalten und belebt bleibt.
REGELN FÜR MELLAU IM DETAIL:
Starten im Winter während des Skibetriebes nicht erlaubt!
Starts im Umkreis von 300 m zur Bergstation der Mellaubahn sind ausnahmslos verboten!
Seilbahnen nicht tief überfliegen - Abstand 50 Meter!
Toplandeverbot auf der Rossstelle!
Naturschutzverordnung Kanisfluh (siehe nachfolgenden Lageplan): Starts und Landungen verboten, Mindestüberflughöhe 300 m AGL!
Es sind die Geh- und Güterwege zu benutzen, der Aufstieg über die Alpwiesen ist verboten!
Beim Landeanflug nicht tief über Vieh (Kühe, Pferde, Ziegen, Schafe, …) fliegen!
Mindestüberflughöhe bei Wohngebäuden 50 m, über dem Ortszentrum 100 m!
Schirme abbauen ausnahmslos nur am Abbauplatz!
Werden Viehzäune im Start- oder Landeareal beschädigt, bitte den Schaden beheben!
Fahrverbot zum Landeplatz Moos (Güterweg) sowie im Bereich Hinterbündt (ausgenommen Anrainer)!
Nach einer ungeplanten Außenlandung solltest Du unbedingt den Landwirt kontaktieren, die Außenlandung erklären und gegebenenfalls den Flurschaden abgelten. Damit zeigst du dem Bauer, dass Du die Besitzverhältnisse respektierst.
Das im Lageplan dargestellten Flugverbot (Kanisfluh mind. 300 m AGL) sowie die Naturschutz- und
Wildruhezonen (kein tiefer Überflug) sind einzuhalten und der ausgewiesene Start- und Landeplatz ist ausnahmslos zu verwenden.
Bleibt bitte fair und haltet euch an diese Regeln, vor allem die Starterlaubnis (nur Wälder und Vereinsmitglieder GSV Staufen) betreffend.
Happy Landing!





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