Gleitschirmfliegen in Mellau


Regeln im Fluggebiet Mellau

Gleitschirmfliegen ist in ganz Europa, in Österreich, so natürlich auch in Mellau erlaubt und wird durch das Luftfahrtgesetz LFG geregelt sowie auch geschützt. StF: BGBl. Nr. 253/1957


Starterlaubnis ausnahmslos für folgende Piloten mit Pilotenschein (mind. A-Schein):
Geboren oder Hauptwohnsitz im Bregenzerwald oder aktives Mitglied im GSV Staufen.

Darüber hinaus dürfen keine weiteren Flieger in Mellau starten. Es gilt das Versprechen gegenüber der Gemeinde Mellau, dass wir den regen Flugverkehr nicht von der Niedere nach Mellau ziehen. Außerdem sollte es im Interesse aller Piloten sein, dass der tolle Fliegerberg „Niedere“ erhalten und belebt bleibt.


REGELN FÜR MELLAU IM DETAIL:

Startplatz Rossstelle nur für Piloten aus dem Bregenzerwald und Mitglieder des GSV Staufen.

Starten im Winter während des Skibetriebes nicht erlaubt!

Starts im Umkreis von 200 m zur Bergstation der Mellaubahn sind ausnahmslos verboten!

Seilbahnen nicht tief überfliegen - Abstand 50 Meter!

Naturschutzverordnung Kanisfluh (siehe nachfolgenden Lageplan):  Starts und Landungen verboten, Mindestüberflughöhe 300 m AGL!

Es sind die Geh- und Güterwege zu benutzen, der Aufstieg über die Alpwiesen ist verboten!

Beim Landeanflug nicht tief über Vieh (Kühe, Pferde, Ziegen, Schafe, …) fliegen!

Mindestüberflughöhe bei Wohngebäuden 50 m, über dem Ortszentrum 100 m!

Werden Viehzäune im Start- oder Landeareal beschädigt, bitte den Schaden beheben!

Fahrverbot zum Landeplatz Moos (Güterweg) sowie im Bereich Hinterbündt (ausgenommen Anrainer)!

Nach einer ungeplanten Außenlandung solltest Du unbedingt den Landwirt kontaktieren, die Außenlandung erklären und gegebenenfalls den Flurschaden abgelten. Damit zeigst du dem Bauer, dass Du die Besitzverhältnisse respektierst.

Die im Lageplan dargestellte kleine Flugbeschränkung (Kanisfluh mind. 300 m AGL Überflughöhe) ist zu respektieren und der ausgewiesene Start- und Landeplatz ist im Bereich der Rossstelle und im Gemeindegebiet Mellau zu verwenden.

Bleibt bitte fair und haltet euch an diese Regeln, vor allem die Starterlaubnis (nur Bregenzerwälder und Vereinsmitglieder GSV Staufen) betreffend.

Happy Landings! 

Wetter und Livecam:

Wetterstation Rossstelle mit Windwerten 

Webcam Rossstelle 

Webcam Startplatz Rossstelle  

 Videos mit Start ab der Rossstelle in Mellau:

Mellau Rundflug 1 

Mellau Rundflug 2 

Mellau Rundflug 3 

Das Fliegen mit Gleitschirmen und Drachen gilt als natur- und landschaftsverträglich, wenn Piloten und Pilotinnen ...

  1. sich vor dem Start über die vorhandenen Schutzgebiete, Regelungen und Vereinbarungen zum Schutz von sensibler Flora und Fauna informieren. Naturschutzfachliche Regelungen und Auflagen werden bereits bei der Zulassung des Fluggeländes nach § 25 Luftverkehrsgesetz festgelegt. Darüber hinaus informieren in vielen Fluggebieten Informationstafeln über Schutzgebiete und Fluggebietshinweise. Nationalparks, Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete und Wildfütterungsstellen sollten gemieden werden. Fluggebietsinfos in der DHV-Geländedatenbank.
  2. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft aus der Vogelperspektive schätzen und achten, um gerade den Erlebnis- und Erholungswert in der Natur zu stärken.
  3. sich in der Natur leise und rücksichtsvoll verhalten.
  4. befristete Überflugbeschränkungen von Horstbereichen zum Schutz brütender Greifvögel beachten.
  5. möglichst hoch fliegen, besonders über deckungsarmen Flächen, bei Frost und Schnee sowie im Frühjahr und Frühsommer.
  6. über selten beflogenen Gebieten besonders sorgfältig Flugrouten und Flughöhen wählen. Auf Flüge in der Dämmerung verzichten.
  7. Überraschungsmomente für Wildtiere vermeiden und besetzte Greifvogelhorste großräumig umfliegen. Bei auffälligem Verhalten von Greifvögeln abdrehen und wegfliegen.
  8. erosionsgefährdete Startwiesen sowie Magerrasen keiner unnötigen Trittbelastung aussetzen und Abfälle wieder mit nach Hause nehmen.
  9. möglichst umweltschonend anreisen und die Möglichkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln und Fahrgemeinschaften nutzen.
  10. für die Übernachtung lokale Campingplätze, Pensionen oder Gasthöfe aussuchen. So profitiert auch die lokale Bevölkerung vom Flugsport.
  11. nicht im hohen Gras, auf bestellten Feldern und auf besetzten Viehweiden und Pferdekoppeln landen oder dort das Fluggerät zusammenlegen.
  12. auch andere Luftsportler auf die Einhaltung der Grundlinien aufmerksam machen.

Allgmeine Empfehlungen für Outdoorsportreibende:

  • Informiere dich über die Natur und darüber wie du sie schützen kannst. Natursport erfordert eine sorgfältige Planung. Informiere Dich also vorab über die lokalen Gegebenheiten, die Anforderungen 
    der Tour und wie Du dich dort umweltgerecht verhalten kannst.
  • Rüste dich sport- und umweltgerecht aus. Die Ausrüstung soll zweckmäßig, also auf die Anforderungen des jeweiligen Natursportes abgestimmt und langlebig sein.
  • Fahre möglichst mit Bussen und Bahnen oder bilde Fahrgemeinschaften. Wenn möglich, sollte das Auto zu Hause bleiben. Wer nur mit dem Zug fährt, kommt sicherer und oft genauso schnell zu seinem Aufgangspunkt. Jedenfalls läuft man nicht Gefahr, im Stau zu stehen. Falls dennoch das Auto benutzt werden muss, so ist die Bildung von Fahrgemeinschaften eine Selbstverständlichkeit.
  • Nutze markierte Wege, Routen, Park- und Lagerplätze. Nutze die ausgewiesenen Wege und Routen. Beim Abstellen des Autos sind bestehende Park- und Halteverbote unbedingt zu respektieren. Feuer dürfen nur an offiziellen Feuerstellen entzündet werden.
  • Vermeide Müll. Unvermeidbaren Abfall immer mit nach Hause nehmen. Im Erlebnisraum Natur ist dafür kein Platz.
  • Beachte Sperrzeiten und Schutzbereiche. Beachte die aktuellen Zugangsregelungen für das jeweilige Gebiet. Berücksichtige darüber hinaus die gekennzeichneten Schutzbereiche für Tiere und Pflanzen. Aktuelle Informationen hierzu gibt es bei den zuständigen Mitgliedsverbänden.
  • Respektiere den Lebensbereich von Tier und Pflanze sowie die Rechte anderer Menschen. Dass man Blumen nicht pflückt, Wildtiere nicht stört und nicht herumschreit, ist eine Selbstverständlichkeit. Beachte aber auch die Interessen der Anwohner und anderer Nutzergruppen und übe Deinen Sport rücksichtsvoll aus. 

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    Videos mit Start ab der Rossstelle in Mellau:

    Mellau Rundflug 4 

    Mellau Rundflug 5 

    Mellau Rundflug 6  

    Mellau Rundflug 7

    Mellau Rundflug 8 

    Mellau Rundflug 9 

    Mellau Rundflug 10 

    Mellau Hike&Fly 1 

    Mellau Hike&Fly 2 

    Golm - Sulzfluh - Lünersee - Schesaplana - Mellau 

    Diedams und Mellau 

    Piz Buin ab Diedamskopf 

    Videos mit Start ab Damüls:

    Damüls Hike&Fly 1 

     Rechtskonformes Fliegen an der Kanisfluh (300 m AGL):

    Kanisfluh

    Allgemeines zum Gleitschirmfliegen: 

    Ich fliege, also bin ich. 

    Sicherheitstraining 

     

    Verordnung der Landesregierung über das Landschaftsschutzgebiet „Kanisfluh“ in Au, Mellau und Schnepfau  StF: LGBl.Nr. 39/2020:

    § 3
    Schutzmaßnahmen
    (1) Im Schutzgebiet dürfen keine Veränderungen oder sonstigen Einwirkungen vorgenommen
    werden, die geeignet sind, den Schutzzweck nach § 2 zu beeinträchtigen. Danach ist es insbesondere
    verboten,
    a) Anlagen wie Gebäude, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Straßen und Wege, Werbeanlagen
    sowie Einfriedungen zu errichten oder zu ändern; davon ausgenommen ist die Nutzung oder
    Änderung eines bestehenden Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebäudes als Ferienwohnung im Sinne
    der §§ 16 Abs. 4 lit. d und 58 Abs. 3 Raumplanungsgesetz;
    b) abseits von markierten Wegen oder Straßen zu gehen, zu reiten oder zu fahren und abseits von ausgewiesenen Schirouten zu gehen oder zu fahren;
    c) Geländeveränderungen vorzunehmen, Bodenbestandteile wegzunehmen und Materialien abzulagern oder zu lagern;
    d) Pflanzen oder Pflanzenteile zu entfernen, ausgenommen Pflegemaßnahmen im Auftrag der
    Behörde im Zuge der Neophytenbekämpfung;
    e) Abfälle oder andere Verunreinigungen zurückzulassen;
    f) Wohnmobile oder Wohnwagen aufzustellen oder zu zelten;
    g) ohne zwingenden Grund Störungen durch Lärm, Licht oder auf sonstige Weise zu erregen;
    h) den Modellflugsport auszuüben oder das Gelände mit Luftfahrzeugen, Luftfahrtgeräten, Flugmodellen oder unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Drohnen) in einer Höhe von weniger als
    300 m zu überfliegen. 

     

     

    Kommentare

    1. Vielen Dank für die Informationen und diese tolle Möglichkeit.

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